Kreis Höxter (red). "Mama, ich habe eine neue Handynummer...": So beginnt eine neue Betrugsmasche auf Mobiltelefonen, die aktuell auch im Kreis Höxter häufiger auffällt. Angeblich sei das alte Handy verloren oder kaputt gegangen, heißt es in den weiteren Nachrichten. Und kurz darauf wird um Geld gebeten. Die Überweisung landet allerdings nicht bei den vermeintlichen Kindern oder Enkeln, sondern auf Konten von Betrügern. Die Polizei Höxter warnt daher ausdrücklich vor der neuen Methode, die sich überwiegend per Messanger-Diensten verbreitet.
Neben Enkeltrick, Schockanrufen oder falsche Polizeibeamte am Telefon versuchen Betrüger seit einer Weile auch über diesen Weg, an das Geld ihrer potentiellen Opfer zu gelangen.
Meist werden Messenger-Dienste, zum Beispiel WhatsApp, zur ersten Kontaktaufnahme genutzt. Dort geben sich die Täter im Chat als Angehörige aus. Die geänderte Nummer wird dadurch begründet, dass das vorherige Handy defekt sei oder verloren wurde. Dann folgt die zunächst harmlos wirkende Aufforderung, diese Nummer abzuspeichern und die alte zu löschen. Kurz danach wird jedoch ein Problem oder eine Notlage geschildert, für die eine Geldüberweisung notwendig sei. Da das neue Handy noch nicht mit dem Online-Banking verbunden sei, könne der vermeintliche Angehörige diese Überweisung aktuell nicht selbst tätigen.
In einigen Fällen im Kreis Höxter wurde den Geldforderungen gefolgt. Eine 56-jährige Nieheimerin überwies einen vierstelligen Betrag für ihren vermeintlichen Sohn. Ein 57-jähriger Bad Driburger tat dies ebenfalls. Häufig fällt der Betrug erst auf, wenn der wirkliche Angehörige sich persönlich meldet. Auffällig ist zurzeit, dass nicht nur Senioren:innen geschädigt werden, sondern auch jüngere Generationen von dieser Betrugsmasche betroffen sind.
Die Polizei Höxter rät bei einer Kontaktaufnahme dieser Art misstrauisch zu sein. Es empfiehlt sich, Angehörige unmittelbar unter der bislang bekannten Nummer anzurufen, um den Sachverhalt zu hinterfragen. Geldüberweisungen und -übergaben an Unbekannte sollten nie durchgeführt werden. Bei einer getätigten Überweisung ist es in jedem Fall ratsam, das Geldinstitut zu informieren, um die Zahlung eventuell noch rückgängig machen zu können. Betroffene sollten darüber hinaus eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
Weitere Informations- und Beratungsmöglichkeit bietet Katharina Willberg im Rahmen der Kriminalprävention an: Telefon 05271/ 962-1353,
Foto: Polizei