Lügde (red). Im sogenannten „Lügder Missbrauchsfall“ hat die Staatsanwaltschaft Detmold gestern Anklage gegen einen dritten Beschuldigten erhoben. Die zuständige 3. Strafkammer – Jugendschutzkammer – des Landgerichts Detmold wird nun die Zustellung der Anklageschrift an den Angeschuldigten veranlassen und wird prüfen, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Weiterhin hat die 3. Strafkammer des Landgerichts Detmold gestern gegen den 56-jährigen Angeschuldigten aus Lüdge einen neuen, inhaltlich an die Vorwürfe aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Detmold vom 10. Mai angepassten Haftbefehl verkündet. Im Hinblick auf den Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Höchstdauer der Untersuchungshaft von sechs Monaten am 6. Juni 2019 betreffend den Angeschuldigten aus Lüdge wird die Strafkammer die Akten nunmehr dem Oberlandesgericht Hamm zur Entscheidung über die Verlängerung der Untersuchungshaft vorlegen.
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