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Dienstag, 26. November 2024 Mediadaten
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Marienmünster (r). Mit dem Förderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ ermöglicht das Land NRW den Kommunen die Verleihung eines „Heimatpreises“, der – als Einzelpreis oder aufgeteilt in verschiedene Kategorien – mit insgesamt 5.000,00 € dotiert sein darf. Das Preisgeld wird in vollem Umfang durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW zur Verfügung gestellt. Der Rat der Stadt Marienmünster beschloss in seinen Sitzungen am 30.01.2019, 30.10.2019 (1. Änderung der Richtlinie) 26.02.20 (2. Änderung der Richtlinie) und 24.02.2021 (3. Änderung der Richtlinie) einstimmig, den Heimatpreis 2021 auszuloben sowie die Anwendung folgender Richtlinie: 

Richtlinie zur Vergabe des „Heimat-Preises“ 

Mit dem Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen – Wir fördern, was Menschen verbindet“ unterstützt die NRW-Landesregierung unter anderem die Auslobung von „Heimat-Preisen“ in Kommunen und Kreisen. Die folgende Richtlinie basiert auf dem Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 25. Juli 2018. 

1. Auslobung 

1.1 Die Stadt Marienmünster lobt den Heimat-Preis aus für § Beiträge zum Erhalt und zur öffentlichen Sichtbarmachung von Informationen über die Geschichte und das kulturelle Erbe, § Beiträge zur Bewahrung und Stärkung der Gemeinschaft und des Zusammenhalts in Marienmünster, § Beiträge zur Bewahrung der Natur, § Beiträge zur Attraktivitätssteigerung der Ortschaften, die mit großem ehrenamtlichen Engagement im Gemeindegebiet umgesetzt werden/worden sind. 

1.2 Eingereicht werden können Projekte, die umsetzungsreif oder gerade in der Umsetzung sind sowie bereits abgeschlossene Projekte, die jedoch nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Bloße Projektideen und -skizzen sowie Vorschläge, die Einzelveranstaltungen zum Inhalt haben, sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

2. Teilnehmer

2.1 Für den Heimat-Preis bewerben können sich alle natürlichen und juristischen Personen nicht gewerblicher Art. 2.2 Bewerbungen für den Heimat-Preis können schriftlich an den Bürgermeister, Schulstraße 1, 37696 Marienmünster, bis zum 15.05.2021 eingereicht werden. 

3. Preisgeld

3.1 Für den Heimat-Preis werden Preisgelder bis zu einer Gesamthöhe von 5.000 Euro vergeben. Der Heimat-Preis kann als ein einzelner Preis oder in bis zu drei Preisabstufungen verliehen werden. 3.2 Ein Rechtsanspruch auf ein Preisgeld besteht nicht.

4. Jury 

Die Bewerbungen zum Heimat-Preis werden von einer Fachjury ausgewertet. Diese setzt sich zusammen aus fünf vom Rat der Stadt gewählten Ratsmitgliedern, dem Bürgermeister, seinem allgemeinen Vertreter und dem Stadtheimatpfleger.

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