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Mittwoch, 27. November 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). Mit sofortiger Wirkung befreit der Kreis Höxter die Taxiunternehmer im Kreisgebiet von der Betriebs- und Bereitstellungspflicht für Taxen in der Nacht. „Ab sofort müssen Taxifahrten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des Folgetages nur noch stattfinden, wenn diese bis 22 Uhr vorbestellt werden“, erläutert Kreisdirektor Klaus Schumacher die neue Regelung, die zunächst bis zum 19. April gilt.

Die wegen der Corona-Pandemie getroffenen kontaktreduzierenden Maßnahmen schränken das öffentliche Leben drastisch ein. Insbesondere das Verbot privater und öffentlicher Veranstaltungen hat zu einem erheblichen Nachfragerückgang der ohnehin schon geringen Fahraufträge mit Taxen geführt. Daraus folgen deutlich spürbare Umsatzeinbußen. „Damit verschärft sich die Lage für unsere Taxiunternehmen im Kreis noch einmal deutlich“, erklärt Schumacher.

Er erinnert daran, dass in den vergangenen Jahren bereits Taxibetriebe im Kreis Höxter geschlossen haben. Um zu verhindern, dass weitere Unternehmen ihren Dienst aus wirtschaftlichen Gründen einstellen müssen, befreit der Kreis Höxter die Betriebe von der Pflicht, nachts Rufbereitschaft sicherstellen zu müssen. „Seit Dezember letzten Jahres läuft bereits ein Pilotprojekt, das sich allerdings auf die Wochentage beschränkt hat. Nun kommt das Wochenende hinzu“, so Schumacher.

„Wer jetzt nachts im Kreis Höxter ein Taxi benötigt, muss das künftig bis spätestens 22 Uhr mit einem Unternehmen vereinbart haben“, macht Schumacher die Vorgehensweise deutlich und bittet gleichzeitig um Verständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern im Kreis Höxter. Auf diese Weise soll ein Mindestmaß an Mobilität für die Bevölkerung gewährleistet bleiben. „Wir haben die Taxiunternehmen angewiesen, diese vorbestellten Fahrten unbedingt durchzuführen.“

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