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Donnerstag, 28. November 2024 Mediadaten
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Paderborn/Bosseborn (red). Neues im Prozess um das Mörderpaar von Bosseborn: Die forensische Psychiaterin Dr. Nahlah Saimeh sagte am Dienstag im Landgericht Paderborn über den Geisteszustand von Wilfried W. aus. Dr. Nahlah Saimeh kommt zu dem Schluss, das Wilfried W. in die Psychiatrie gehöre und nicht in den Strafvollzug. Er sei schwachsinnig, so die Psychiaterin, die Wilfried W. zuvor eingehend untersucht habe. 16 ½ Stunden habe sie mit dem Angeklagten gesprochen und darauf basierend ein 400 Seiten starkes Gutachten verfasst.

Saimeh sagte im Prozess aus: „Wilfried W. war bei den Kontakten in der JVA sehr gut gelaunt, von kindlichem Gemüt geprägt. Er sagt, er habe es nicht verstanden, warum er angeklagt sei.“ Er beurteile die Dinge komplett falsch, besonders, wenn er unter Druck stehe, so die Psychiaterin. Als Ursache dafür nannte Dr. Nahlah Saimeh eine verminderte Intelligenz des Angeklagten. Die Psychiaterin: „Ich habe ihn gefragt, ob es eine Straftat sei, Frauen an die Heizung zu ketten oder ihre Schädel kahl zu scheren. Für ihn war das keine Straftat. Er beurteilt, besonders wenn er unter Druck steht, die Dinge komplett falsch.“

Wilfried W. sei komplett schwachsinnig und somit nur vermindert schuldfähig, so Saimeh. Sie diagnostizierte weiterhin eine „dependente Persönlichkeitsstörung“. Er könne kaum eigene Entscheidungen treffen und sei abhängig von anderen Personen, die ihm sagen, was richtig und was falsch ist. Sadistisch veranlagt sei er nicht, eine „seelische Abartigkeit“ bestehe aber neben der Schwachsinnigkeit schon. Die Gutachterin beschreibt Wilfried W. weiterhin als „erheblich eingeschränkt“ in seiner Steuerungsfähigkeit während der Taten. Weil der Angeklagte bereits 1994 wegen Misshandlungen von Frauen zwei Jahre im Gefängnis saß, sprach die Psychiaterin von einer Wiederholungsgefahr.

Verteidiger Dr. Carsten Ernst ist laut eigener Aussage zufrieden mit dem Ergebnis des Gutachtens. „Er muss in der Psychiatrie untergebracht werden und bekommt eine Therapiechance“. Der Verteidiger sah es auch als wichtig an, dass sein Mandant nicht die treibende Kraft war.

Der Anwalt einer Nebenklägerin äußerte Zweifel. „Der Mann saß bereits mehrmals im Gefängnis. Er weiß, was eine Straftat ist“. Das berichtet Anwalt Roland Weber. Weber glaubt, dass der Angeklagte sich gegenüber der Gutachterin positiver dargestellt habe, als er in Wirklichkeit ist. Bei Angelika W. sieht Saimeh jedoch eine eindeutige Schuldfähigkeit. Ihre Einschätzung über die Angeklagte stellt sie am Mittwoch beim 51. Prozesstag vor. Anschließend will sie ihre Schlüsse aus beiden Gutachten ziehen und die spezielle Beziehung des Mörderpaares einordnen. Seit Oktober 2016 stehen Wilfried W. (48) und seine Ex-Frau Angelika W. (49) wegen Mordes durch Unterlassen in Paderborn vor Gericht. Das Paar habe laut Anklage Frauen mit Kontaktanzeigen nach Höxter-Bosseborn gelockt, misshandelt und zwei sogar zu Tode gequält.

Foto: Archiv

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