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Sonntag, 24. November 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (r). Datensicherheit und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität im Internet sind sowohl für die Polizei, als auch für die Verbraucherzentrale, wichtige Themen. Gemeinsam geben Katharina Willberg von der Kreispolizeibehörde Höxter und Coletta Lehmenkühler von der Verbraucherzentrale NRW wichtige Hinweise.

Katharina Willberg informiert:

Viele Datendiebstähle und anschließende Betrugsstraftaten im Internet lassen sich durch einen sensiblen Umgang mit den eigenen Daten verhindern. Was macht dabei ein starkes Passwort aus?

Wir alle haben unsere vielen verschiedenen Online-Accounts zwangsläufig mit Passwörtern versehen. Leider wird dabei oftmals eine einfache Zahlenreihenfolge, das Geburtsdatum oder ein auch für Täter/innen leicht herzuleitendes Wort verwendet. Mit einem starken Passwort hingegen, können wir bewusst Tatgelegenheiten reduzieren und unsere Daten schützen. Jedes Passwort sollte daher aus mindestens zehn Zeichen bestehen und sowohl Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern, als auch Sonderzeichen enthalten.

Ein starkes Passwort wirkt auf den ersten Blick komplizierter. Wie kann ich mir den Schutz meiner Daten vereinfachen?

Es gibt einige Ideen, um starke Passwörter auf einfachem Weg zu generieren und sich diese leichter einzuprägen. Das Landeskriminalamt NRW hat dazu die Präventionskampagne "Mach dein Passwort stark!" in Kooperation mit weiteren Partnern, wie der Verbraucherzentrale NRW, entwickelt. Beispielsweise mit Hilfe eines selbst kreierten Satzes kann ein individuelles Passwort erstellt werden, indem jeweils die großen und kleinen Anfangsbuchstaben der Wörter sowie alle Zahlen und Sonderzeichen in eine Reihenfolge gebracht werden.

Was sind weitere wichtige Tipps, um Cyber-Kriminellen keine Chance zu geben?

Um die Sicherheit zu erhöhen, sollte jeder Online-Account mit einem eigenen starken Passwort versehen werden. Wenn es einmal zu einer Sicherheitslücke kommt, wären sonst womöglich sämtliche Accounts betroffen. Auch empfiehlt es sich, die Zwei-Faktor-Authentifizierung je nach Möglichkeit zu nutzen. Dabei wird beim Login neben dem Passwort ein zusätzlicher Code verlangt, der zum Beispiel auf das Mobiltelefon geschickt wird.

Coletta Lehmenkühler informiert:

Wenn es Täterinnen und Tätern gelingt, ein Konto zu hacken, ist die Angelegenheit für viele Geschädigte leider noch nicht zu Ende. Was kann mir noch passieren? Die Betrügerinnen und Betrüger hacken Konten, um Ihre Personalien und persönlichen Informationen, wie zum Beispiel Kontodaten, zu erlangen. Diese Daten werden oft genutzt, um in Ihrem Namen Waren zu bestellen und an eine andere Lieferadresse zu senden. Oft erfährt man davon nur zufällig - etwa, wenn plötzlich Rechnungen oder Inkassoschreiben für angeblich bestellte Waren kommen oder Abbuchungen vom Konto vorgenommen wurden.

Muss ich in dem Fall trotzdem die Ware, die ich ja gar nicht bestellt und erhalten habe, bezahlen?

Nein, denn wenn jemand anderes in meinem Namen und ohne meine Vollmacht einen Vertrag abschließt, werde ich daraus nicht verpflichtet. Trotzdem muss ich darauf reagieren, denn sonst kommt es möglicherweise zu einer Klage vor Gericht.

Muss ich beweisen, dass ich den Vertrag nicht abgeschlossen habe?

Nein. Grundsätzlich muss der, der ein Recht aus dem Vertrag herleiten will, auch beweisen, dass das behauptete Recht auch besteht. Das gilt sowohl für den Online-Händler, als auch für das Inkassobüro. Der oder die Geschädigte selbst sollte aber nachweisbar erklären, dass es durch einen Identitätsdiebstahl zu dem Vertragsabschluss - aber nicht durch ihn bzw. sie - gekommen ist.

Grundsätzlich raten die Kreispolizeibehörde Höxter und die Verbraucherzentrale NRW zu einem sensiblen Umgang mit persönlichen Daten im Internet. Bei Registrierungen beispielsweise sollten nur die wirklich erforderlichen Daten angegeben werden. Um gleich mit den starken Passwörtern zu starten, lohnt sich ein Blick auf die Homepage der Kampagne für weitere Tipps und Ideen: https://www.mach-dein-passwort-stark.de/.

Als besonderes Angebot bieten beide Ansprechpartnerinnen am Donnerstag, 14. Juli 2022, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr eine telefonische Sprechstunde an. Frau Willberg von der Polizei Höxter ist unter der Telefonnummer 05271 962-1353 erreichbar. Frau Lehmenkühler von der Verbraucherzentrale NRW erreichen Sie unter der Telefonnummer 0203 48801134. Auch darüber hinaus sind Kontaktaufnahmen bei Rückfragen oder weiterem Beratungsbedarf gerne möglich.

Foto: Polizei Höxter

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