Kreis Höxter (red). In den vergangenen Tagen haben Bürger und Bürgerinnen im Kreisgebiet Höxter vermehrt ihre Verbundenheit und Solidarität mit der Ukraine öffentlich deutlich gemacht. Aus diesem Anlass weist die Polizei daraufhin, dass auch solche "Friedensproteste" grundsätzlich dem Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalens unterliegen. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen dieser Versammlungen genießen somit den Schutz der im Grundgesetz verankerten Versammlungsfreiheit.
Gleichzeitig besteht für die verantwortliche Person einer Versammlung die Pflicht zur Anzeige bei der zuständigen Versammlungsbehörde. Für den Kreis Höxter ist dies die Kreispolizeibehörde Höxter. Vorsorglich weist die Polizei auf diese Verpflichtung hin. Das Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalen gibt vor, dass Versammlungen unter freiem Himmel 48 Stunden vor Bekanntgabe anzuzeigen sind. Bei zeitlich dringenden Anlässen kann diese Frist ausnahmsweise unterschritten werde. Die Anzeige der Versammlung ist dennoch verpflichtend. Das gilt auch für Veranstaltungen, die von Schulen organisiert werden.
Die Kreispolizeibehörde führt vorab mit den verantwortlichen Personen ein Kooperationsgespräch, in dem der grundsätzliche Ablauf der geplanten Versammlung erörtert wird. Probleme und Hindernisse können hier bereits im Vorfeld ausgeräumt werden. Außerdem besteht dadurch die Möglichkeit, sich über die aktuelle Rechtslage vor allem in Bezug auf die aktuell gültige Coronaschutz-Verordnung zu informieren.
Derjenige, der eine Versammlung unter freiem Himmel ohne Anzeige durchführt, begeht eine Straftat. Die Polizei unterliegt einem Strafverfolgungszwang und ist somit in der Verpflichtung, solche Straftaten zu verfolgen. Weitere Informationen halten die zuständigen Ansprechpartner der Kreispolizeibehörde Höxter, Stefan Schrott und Maximilian Tuma, bereit. Sie sind erreichbar unter der Telefonnummer 05271/962-1365 und 1366 oder per E-Mail an