Kreis Höxter (r). Die Waffenbehörde der Polizei Höxter überprüft durch waffenrechtliche Vor-Ort-Kontrollen die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in den Wohnräumen der Waffenbesitzer. Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hält stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen der waffenrechtlichen Aufbewahrungspflichten für unentbehrlich, um die von den Waffen ausgehende Gefahr entgegenzuwirken. Daher wurde die Kreispolizeibehörde Höxter von der für das Waffenrecht zuständigen Aufsichtsbehörde gebeten, die Waffenbesitzer auch zu Zeiten des Coronavirus zu stichprobenartigen Kontrollen aufzusuchen. Ziel der Kontrollen ist es, das Bewusstsein der Waffenbesitzer für einen verantwortlichen Umgang mit Waffen und Munition zu schärfen und hierdurch den Zugriff Nichtberechtigter zu verhindern.
Voraussetzung solcher sogenannten verdachtsunabhängiger Kontrollen ist allein die Tatsache des Waffenbesitzes, ungeachtet der Tatsache, ob der jeweils betroffene Waffenbesitzer Anlass zu Beanstandungen oder zu Kontrollmaßnahmen gegeben hat oder nicht. Waffenbesitzer sind zur Mitwirkung auch bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle verpflichtet. "Es ist wichtig, das gesetzliche Instrument der verdachtsunabhängigen Aufbewahrungskontrollen auch konsequent umzusetzen", sagt Stefan Schrott, bei der Kreispolizeibehörde Höxter zuständig für den Bereich Waffenrecht. "Die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition ist von großer Bedeutung und nicht ordnungsgemäß aufbewahrte Waffen und Munition stellen ein erhebliches Risiko für die Öffentlichkeit dar." Die Polizei bittet daher um Verständnis und zur Einsicht, dass auch zu oder gerade in Zeiten von pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen die unangekündigten, stichprobenartigen Kontrollen weiterhin unerlässlich für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit sind.
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