Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Montag, 25. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Lügde (red). In dem beim sogenannten „Lügder Missbrauchsfall“ abgetrennten Verfahren gegen Heiko V. hat die 3. Strafkammer – Jugendkammer und Jugendschutzkammer – des Landgerichts Detmold den Angeklagten gestern wegen Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in zwei Fällen, sexuellem Missbrauch von Kindern, Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern sowie dem Besitz kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit dem Besitz jugendpornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Richterin hat dem Angeklagten Heiko V. auch zugute gehalten, dass er nicht bei den schweren sexuellen Misshandlung vor Ort auf dem Campingplatz gewesen sei. Darüber hinaus wurden seine sieben Monate in Untersuchungshaft berücksichtigt. Das Landgericht erklärte, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Bereits kurz darauf war klar: Die Staatsanwaltschaft Detmold geht in Revision.

Foto: Symbolbild

Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255